


15.02.2025 Kleines Streckeninferno, Hasliberg bis Sachseln


16.02.2025 XC in Cari


22.02.2025 - 24.02.2025 Hüttentour, Ski&Fly


08.03.2025 - 09.03.2025 Lenk Soaring (Ersatz Mürren)


11.03.2025 Stamm im Schützenhaus Luzern


21.03.2025 | GV 2025


01.04.2025 Stamm im Schützenhaus Luzern

22.04.2025 WBA - 3x3 Konzept zur Risikominimierung im Gleitschirmfliegen


26.04.2025 Los von wo's fliegt - XC-Fliegen nach Möglichkei


06.05.2025 Stamm im Schützenhaus Luzern


17.05.2025 Marbachegg - Mit Potential


24.05.2025 Pilatusfliegen


03.06.2025 Neumitglieder Apero & Halbjahresstamm im Schützenhaus Luzern


21.06.2025 Mittsommernachtsfliegen


01.07.2025 Stamm im Schützenhaus Luzern


05.07.2025 - 07.07.2025 XC-Trekking


24.07.2025 Pilatusfliegen


26.07.2025 Gwächtenhorn (Hüttenzustieg & Gletschertour)


05.08.2025 Stamm im Schützenhaus Luzern


13.08.2025 Pilatusfliegen


02.09.2025 Stamm im Schützenhaus Luzern


22.09.2025 Buochserhorn


04.10.2025 Climb and Fly (Klettersteigroute) - Ort je nach Wetter


07.10.2025 Stamm IM SCHÜTZENHAUS LUZERN


18.10.2025 - 20.10.2025 Mehrtägiges H&F, Alpin


26.10.2025 Einsendeschluss Programm 2026


01.11.2025 Kleines H&F zum Alpsaisonschluss auf die Musenalp


04.11.2025 Stamm im Schützenhaus Luzern


08.11.2025 H&F über dem Nebel wo es fliegt


08.11.2025 Fondueplausch & Vorstellung Jahresprogramm 26


02.12.2025 Weihnachtsstamm am Weihnachtsmarkt Luzern


20.03.2026 | GV 2026
Auszug aus den Statuten Kapitel 7.7 "Teilnahme an Clubanlässen"
Die Teilnahme an Clubanlässen erfolgt auf eigene Gefahr. Die Verantwortung zur Durchführung eines Fluges liegt zu jeder Zeit beim Teilnehmer selbst. Der GCL haftet ausschliesslich für Schäden, die durch Clubveranstaltungen Dritten (nicht teilnehmenden Mitgliedern) zugefügt wurden. Die Haftung richtet sich nach der schweizerischen Gesetzgebung und dem Leistungsumfang der durch den Club abgeschlossenen Haftpflichtversicherung. Die Mitglieder sind berechtigt, an den Clubanlässen die durch den Club erbrachten Leistungen kostenlos, d.h. ohne Teilnahmegebühr, in Anspruch zu nehmen. Für Reise, Verpflegung und Unterkunft
kommt das Mitglied in der Regel selber auf. Passivmitglieder sind von der Teilnahme an fliegerischen Anlässen ausgenommen, es sei denn, der Organisator des Anlasses oder der Vorstand beschliesst deren Einbezug und organisiert deren Teilnahme.