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01.06.2024 XC-Fliegen
Auszug aus den Statuten Kapitel 7.7 "Teilnahme an Clubanlässen"
Die Teilnahme an Clubanlässen erfolgt auf eigene Gefahr. Die Verantwortung zur Durchführung eines Fluges liegt zu jeder Zeit beim Teilnehmer selbst. Der GCL haftet ausschliesslich für Schäden, die durch Clubveranstaltungen Dritten (nicht teilnehmenden Mitgliedern) zugefügt wurden. Die Haftung richtet sich nach der schweizerischen Gesetzgebung und dem Leistungsumfang der durch den Club abgeschlossenen Haftpflichtversicherung. Die Mitglieder sind berechtigt, an den Clubanlässen die durch den Club erbrachten Leistungen kostenlos, d.h. ohne Teilnahmegebühr, in Anspruch zu nehmen. Für Reise, Verpflegung und Unterkunft
kommt das Mitglied in der Regel selber auf. Passivmitglieder sind von der Teilnahme an fliegerischen Anlässen ausgenommen, es sei denn, der Organisator des Anlasses oder der Vorstand beschliesst deren Einbezug und organisiert deren Teilnahme.