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FLUGGEBIET HERLISBERG

Die grüne Fläche darf zum Starten, Landen und Groundhandeln benützt werden.

Der Weg zum Startplatz ist auf der Karte in orange markiert.

Parkplätze können beim blau markierten Feld benutzt werden. Jene auf der anderen Strassenseite gehören dem Restaurant an und sind für die Gäste freizuhalten.

Ob das Fluggebiet offen oder geschlossen ist, entnehmt ihr dem entsprechenden Schild. Der Landbesitzer schliesst das Fluggebiet, wenn das Gras mehr als 15 cm hoch ist oder wenn es frisch gedüngt, etc. wurde.

Als Unkostenbeitrag für die Landbenützung haben alle PilotInnen CHF 5.00 zu zahlen, die von dort starten oder groundhandeln.

Die Gebühr kann entweder beim Windsack bar in die Kasse eingeworfen oder per Twint an den Landbesitzer bezahlt werden: Michi Stöckli, Steinhaus 2, Herlisberg, Telefonnummer 079 741 75 52.

Das Fluggebiet Herlisberg befindet sich innerhalb der Kontrollzone des Flugplatz Beromünster.

Bitte beachte die SHV-Sonderregelung.

 

Herlisberg.png

Der SHV stellt diverse Informationen zur Sonderregelung am Fluggebiet Herlisberg bereit.

Zu beachten ist insbesondere Folgendes:

  • Grundsätzlich handelt es sich um ein reguläres Aerodrom, die Näherung wird allerdings per Sonderregelung näher als 5km ermöglicht. Dabei sind die entsprechenden Regeln zu beachten.

  • Um den Flugplatz gibt es mehrere Zonen. Teils wird der Einflug nur per Funkkontakt mit dem Tower erlaubt, teils ist FLARM nötig.

  • Absprung von Skydivern ist zu berücksichtigen.

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