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Luftraumregelung - Stand 02/2010
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Das Pilatusgebiet ist von mehreren Militär- und Zivilflugplätzen
umgeben. Das Durchfliegen der Kontroll - Zonen ist nur mit
Funkverbindung und Erlaubnis der Flugsicherung gestattet. Die Kontroll
- Zonen Emmen und Buochs-Alpnach sind als 24 - Stunden Kontrollzonen
publiziert.
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Zoom
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Dies bedeutet, dass die Kontrollzonen auch ausserhalb der
regulären Tower-Betriebszeiten (siehe unten) aktiv sein
können. Die Kontrollzonen können auch jederzeit aktiviert werden.
Die regulären Tower-Betriebszeiten sind wie folgt festgelegt.
| Montag bis Freitag |
07:30 Uhr bis 12:05 Uhr |
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13:10 Uhr bis 17:05 Uhr |
Für die Zeiten ausserhalb der regulären Betriebszeiten gibt
es Ausnahmeregelungen, die einen
erweiterten Hängegleiterbetrieb ermöglichen. Am Pilatus sind
unserer Ansicht nach folgende Hängegleiterflüge ohne
Flugfunk möglich
- Während den regulären Betriebszeiten nur
der Flug vom Klimsenhorn nach der Luzerner Allmend
und Kriens. Der Landeplatz Kriens befindet sicht gerade am Rand der
Kontrollzone Emmen.
- Ausserhalb der regulären Betriebszeiten
zusätzlich die Flüge Pilatus Kulm nach
Alpnach Stad, Luzerner Allmend und Kriens.
Koordinationsstellen
| Tower Buochs |
Funk 119.625 MHZ
041/622 06 11 o.-14
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| Tower Alpnach |
Funk 128.475 MHZ
041/672 56 31 |
| Tower Emmen |
Funk 120.425 MHZ
041/268 32 52 |
| Flugplatz Kägiswil |
Funk 128.475 MHZ
041/660 34 24 |
| Flugplatz Buochs |
Funk 134.125 MHZ
079/311 66 38
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Status der Zonen 2 und 3
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041/620 91 06
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Hier
kann ein PDF Dokument mit einer detaillierten Karte der Flugplätze
und Kontrollzonen sowie den Sonderregelungen herunter geladen werden
(ca. 565 KByte, © SHV Stand 2010).
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[Fluggebiete]
Fluggebiet Pilatus
[Infotafel]
[Luftraumregelung]
[Vogelperspektive]
[Wildschutzgebiete]
Startplätze
[Pilatus Kulm]
[Klimsenhorn]
Landeplätze
[Luzerner Allmend]
[Kriens]
[Alpnachstad]
[Bahnen]
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