Luftraumregelung - Stand 02/2010

Das Pilatusgebiet ist von mehreren Militär- und Zivilflugplätzen umgeben. Das Durchfliegen der Kontroll - Zonen ist nur mit Funkverbindung und Erlaubnis der Flugsicherung gestattet. Die Kontroll - Zonen Emmen und Buochs-Alpnach sind als 24 - Stunden Kontrollzonen publiziert. Flugplatzzonen
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Dies bedeutet, dass die Kontrollzonen auch ausserhalb der regulären Tower-Betriebszeiten (siehe unten) aktiv sein können. Die Kontrollzonen können auch jederzeit aktiviert werden.
 
Die regulären Tower-Betriebszeiten sind wie folgt festgelegt.
 
Montag bis Freitag 07:30 Uhr bis 12:05 Uhr

13:10 Uhr bis 17:05 Uhr

Für die Zeiten ausserhalb der regulären Betriebszeiten gibt es Ausnahmeregelungen, die einen erweiterten Hängegleiterbetrieb ermöglichen. Am Pilatus sind unserer Ansicht nach folgende Hängegleiterflüge ohne Flugfunk möglich
  1. Während den regulären Betriebszeiten nur der Flug vom Klimsenhorn nach der Luzerner Allmend und Kriens. Der Landeplatz Kriens befindet sicht gerade am Rand der Kontrollzone Emmen.
  2. Ausserhalb der regulären Betriebszeiten zusätzlich die Flüge Pilatus Kulm nach Alpnach Stad, Luzerner Allmend und Kriens.
Koordinationsstellen
 
Tower Buochs Funk 119.625 MHZ
041/622 06 11 o.-14
Tower Alpnach Funk 128.475 MHZ
041/672 56 31
Tower Emmen Funk 120.425 MHZ
041/268 32 52
Flugplatz Kägiswil Funk 128.475 MHZ
041/660 34 24
Flugplatz Buochs Funk 134.125 MHZ
079/311 66 38
Status der Zonen 2 und 3
041/620 91 06
Hier kann ein PDF Dokument mit einer detaillierten Karte der Flugplätze und Kontrollzonen sowie den Sonderregelungen herunter geladen werden (ca. 565 KByte, © SHV Stand 2010).  

[Fluggebiete]

Fluggebiet Pilatus

[Infotafel]
[Luftraumregelung]
[Vogelperspektive]
[Wildschutzgebiete]

Startplätze

[Pilatus Kulm]
[Klimsenhorn]

Landeplätze

[Luzerner Allmend]
[Kriens]
[Alpnachstad]

[Bahnen]